Das Bundesverfassungsgericht hat, wie die taz berichtet, die Klage eines verpartnerten Beamten abgeweisen, der keinen Verheiratetenzuschuss erhält. Ein solcher Zuschuss steht jeder/m verheirateten Beamten/in automatisch zu. “Für Beamte in einer eingetragenen Partnerschaft ist dies nur vorgesehen, wenn sie den Partner tatsächlich unterhalten müssen, weil ihm weniger als rund 600 Euro pro Monat zur Verfügung stehen”, so die taz. Durch das Urteil wird, wie urmila feststellt, deutlich, dass das BVerfG von der klassischen Versorgerehe ausgeht, bei der ein Partner für den Familienunterhalt zuständig ist, und der andere das betreuende Elternteil darstellt sowie die meisten anfallenden Arbeiten rund um das gemeinsame Heim verrichtet.
Das Urteil zeigt nicht nur, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft weiterhin gegenüber der Ehe benachteiligt wird, sondern auch, dass die Institution der Ehe im Zusammenhang mit der Institution des Rechtes auf Prämissen beruht, die nicht von einer egalitären Arbeitsteilung in heterosexuellen Paarbeziehungen ausgeht. Sie gehört meiner Meinung nach abgeschafft, und wenn das zu utopisch ist, so sollten doch zumindest diese Versorgergeschichten raus aus der Sozial- und Steuergesetzgebung, sowie den verschiedenen anderen Bereichen, die davon betroffen sind.