Während mein erster Drosseltext jetzt auch als Gastbeitrag bei Netzpolitik gelandet ist, poste ich hier noch ein paar Updates zum Thema.
Bei Golem bin ich über ein Text gestoßen, in dem aus ein Interview der Welt mit Niek Jan van Damme (Deutschland-Chef der Telekom) zitiert wird. Daraus erfahren wir: “Wenn Youtube zahlt, werden sie nicht gedrosselt”. Netzpolitik.org fasst die neueren Erkenntnisse ebenfalls zusammen: “Deutsche Telekom: Bis 2018 haben alle Kunden die neue AGB und Netzneutralität wird verletzt”.
Hier zeigt sich jetzt schön, wie jetzt der Kampf um’s Wort geführt wird. Die eine Seite setzt sich für Netzneutralität ein, weil sie die Diskriminierung zwischen Angeboten verhindern will. Die andere Seite, namentlich die Telekom, sagt: Wir diskriminieren gar nicht! Wir verhandeln mit jedem! Wer uns Geld gibt, dessen Angebot fällt nicht unter die Drosselregel! Das ist natürlich Quatsch, denn nicht jede_r Anbieter_in kann sich diese Drosselbefreiungsgebühr leisten. Dabei frage ich mich auch, ob die Telekom dann mehrere Angebote gleicher Art nebeneinander akzeptieren würden (beispielsweise Youtube und Vimeo), oder ob innerhalb einer Sparte dann das Höchstgebot siegt. Ganz diskriminierungsfrei, weil Marktgerecht. Not.
Deutlich wird auch, dass Entertain in der Diskussion eingesetzt wird, um die Kritik an der Verletzung der Netzneutralität als ungültig darzustellen. Die Telekom möchte ihre TV-Plattform nicht als “typischen Internetdienst” gelten lassen. Entertain nutze war IP-Technologie, sei aber “eine von den deutschen Landesmedienanstalten durchregulierte separate Fernseh- und Medienplattform”, so René Obermann in seinem Schreiben an Wirtschaftsminister Rösler. Indem die Telekom Anbietern, die eine Drosselbefreiungsgebür zahlen, Zugang zu Entertain oder anderen “Managed Services” gewährt, werden Bedenken bezüglich Netzneutralität zerstreut wegdefiniert. “Managed Services” sollen als Zusatzleistung gegen Zusatzentgelt verstanden werden, nicht als Internet. Das Internet bleibt dann nur noch als gedrosseltes, teures Restenetz.
Die Gegenposition hierzu ist, jeden IP-basierten Datenverkehr als Internet zu klassifizieren und einer gesetzlich festgeschrieben Netzneutralität zu unterwerfen. Damit würden die IPS zur Gleichbehandlung aller Internet-Inhalte verpflichtet. Das beträfe, so Torsten in den Kommentaren, zwar auch Telefonie über IP, aber das wäre aus meiner Sicht im Sinne der Netzneutralität in Kauf zu nehmen. Vielleicht ließe sich hier eine Ausnahmeregelung finden, oder es müsste eben das “alte” Telefonnetz ohne IP weitergeführt werden. Ich sehe hier jedenfalls keinen Grund, wegen die Netzneutralität wegen schwieriger Randfragen komplett aufzugeben. Die Kernforderung ist klar und für die Fragen, die sich dazu noch ergeben, lassen sich Lösungen finden.